Reformpaket durchgesickert
Rund 30 Maßnahmen umfasst das Reformpaket der Rentenkommission. Die abschlagsfreie Frührente steht vor dem Ende – aber wohl nicht für alle.
München – Überraschend zügig hat das 13-köpfige Expertengremium der Bundesregierung seine Empfehlungen zur Rentenreform fertiggestellt. Unter der Leitung von Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda erarbeitete die Kommission etwa 30 Einzelvorschläge, wie ZDFheute berichtete.
Im Zentrum steht eine Forderung, die Millionen Beschäftigte betrifft: Der abschlagsfreie Rentenbeginn nach 45 Beitragsjahren – im Volksmund als „Rente mit 63“ bekannt – soll komplett gestrichen werden. Die Begründung der Experten: Diese Regelung belaste die Sozialkassen massiv und entziehe dem Arbeitsmarkt dringend benötigte Fachkräfte.
Wenn Merz-Regierung Rentenkommission folgt: Auch Altersrente für langjährig Versicherte vor Änderungen
Doch damit nicht genug: Auch wer nach 35 Berufsjahren vorzeitig in den Ruhestand wechseln möchte, muss sich auf Einschnitte einstellen. Laut Deutscher Presse-Agentur heißt es im vorläufigen Kommissionsbericht: „Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen.“
Die Fachleute begründen diesen Schritt mit der bereits beschlossenen Anhebung der regulären Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Dadurch wachse der Abstand zur vorzeitigen Rente mit Abschlägen von zwei auf vier Jahre. Die Folge: Wer früher aufhören will, muss deutlich höhere Abzüge hinnehmen. Nach der ersten Anhebung auf 64 Jahre soll diese Grenze parallel zum Regelrentenalter weiter steigen.
Härtefallregelung geplant: Wer trotz Abschaffung der Rente mit 63 profitieren könnte
Trotz der geplanten Streichung sieht das Reformpaket Ausnahmen vor. Beschäftigte in rentennahen Jahrgängen mit besonders belastenden Berufsbiografien oder gesundheitlichen Einschränkungen sollen von einer Härtefallregelung profitieren können. Konkrete Kriterien für diese Sonderregelung sind allerdings noch nicht bekannt geworden. Bereits jetzt hagelt es Kritik an den Vorschlägen.
Was hinter dem Begriff „Rente mit 63“ tatsächlich steckt
Der populäre Begriff „Rente mit 63“ führt in die Irre, wie die Bundesregierung auf ihrer Website erklärt. Tatsächlich existieren zwei verschiedene Modelle: Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Jahren und die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Jahren Beitragszeit. Letztere ermöglichte ursprünglich allen vor 1953 Geborenen den abschlagsfreien Ruhestand mit 63. Durch schrittweise Anhebungen verschob sich das Eintrittsalter jedoch nach oben – um jeweils zwei Monate pro Geburtsjahrgang. Für den Jahrgang 1961 liegt die Grenze aktuell bei 64 Jahren und sechs Monaten.
Bei der Altersrente nach 35 Beitragsjahren ist der Rentenbeginn mit 63 aktuell noch möglich – allerdings mit dauerhaften Abzügen. Pro Monat vorzeitigem Renteneintritt werden 0,3 Prozent von der monatlichen Zahlung abgezogen.
Renteneintrittsalter soll an Lebenserwartung gekoppelt werden
Zusätzlich schlägt die Kommission vor, das gesetzliche Rentenalter ab 2032 schrittweise anzuheben. Künftig soll es an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Das sogenannte „Zwei-zu-Eins-Modell“ sieht vor: Bei einem Jahr längerer Lebenserwartung arbeiten die Menschen acht Monate länger und beziehen vier Monate länger Rente.
Nach Berechnungen von ZDFheute bedeutet das einen Anstieg um rund ein halbes Jahr pro Jahrzehnt. Die Rente mit 69 käme demnach frühestens 2071, die Rente mit 70 erst 2091. Der Begriff „Rente mit 70“ taucht in den Kommissionsvorschlägen jedoch nicht auf.
Kapitalmarkt-Rente und breitere Beitragsbasis als weitere Säulen
Neben dem höheren Eintrittsalter setzt das Gremium auf zwei weitere Hebel: Nach schwedischem Vorbild soll eine verpflichtende kapitalmarktgedeckte Zusatzrente entstehen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden jeweils ein Prozent des Bruttolohns einzahlen. Das Ziel: ein Rentenniveau von 50 Prozent bis 2050.
Außerdem sollen künftig auch Selbstständige ohne berufsständische Absicherung sowie Bundestagsabgeordnete verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Am Dienstag (23. Juni) wird der vollständige Bericht offiziell präsentiert. (Quellen: ZDFheute, Bundesregierung, Deutsche Presse-Agentur) (kh)