Hintergrund
Die Regierungskoalition will die erst zu Ampel-Zeiten eingeführten Vorgaben für Heizungen komplett ändern. Insbesondere Quoten zur Nutzung erneuerbarer Energien sollen fallen. Das Konzept wirft Fragen zur Klimapolitik und zum Mieterschutz auf.
Lange hat die Koalition gerungen, jetzt soll es schnell gehen: Bis Ostern soll das Gebäudemodernisierungsgesetz im Kabinett beschlossen werden und vor dem 1. Juli in Kraft treten. Basis ist ein Eckpunktepapier der Koalitionen von CDU/CSU und SPD, das aber viele Fragen offenlässt. Der Evangelische Pressedienst (epd) gibt einen Überblick.
Vorgaben für Heizungen
Der Kern des von der Ampel-Koalition verabschiedeten Gebäudeenergiegesetzes - besser bekannt als Heizungsgesetz - soll gestrichen werden. Dabei handelt es sich um die Vorgabe, dass in Neubauten in Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für Neubauten in Baulücken sowie den Ersatz von Heizungen in Bestandsgebäuden gilt diese Quote nach dem bisherigen Gesetz in Großstädten ab Sommer 2026 und in allen anderen Orten ab Mitte 2028. Bis dahin muss jeweils die kommunale Wärmeplanung fertig sein. Die Kopplung der Heizungsvorgaben an die kommunale Wärmeplanung soll nun ebenfalls wegfallen.
Stattdessen sollen alle Heizungsarten neu eingebaut werden dürfen, unabhängig vom genutzten Energieträger. Wer sich für Öl oder Gas entscheidet, muss aber „einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen“, zum Beispiel Biogas, das dem Erdgas beigemischt wird. 2029 soll der Anteil zunächst bei mindestens zehn Prozent liegen. Danach ist ein Anstieg in drei Schritten bis 2040 vorgesehen. Die Höhe der Quoten und die konkreten Jahreszahlen sind noch offen. Parallel sollen Gas- und Ölanbieter zur Beimischung der klimafreundlicheren Stoffe verpflichtet werden. Los geht es 2028 mit einer Quote von einem Prozent, die später steigen soll - wann und wie genau, ist auch hier unklar.
Förderung
Hierzu findet sich Eckpunktepapier genau ein Satz: „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt.“ Die BEG fasst allerdings viele verschiedene Förderungen zusammen - nicht nur für die Heizungsmodernisierung, sondern zum Beispiel auch für Gebäudedämmung und Wärmeschutz im Sommer. Inwieweit die konkreten Regeln für Heizungen geändert werden sollen, bleibt unklar. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagte am Mittwoch, die Förderung solle „im Kern“ so ausfallen wie heute. Laut SPD-Fraktionsvize Armand Zorn sollen neue Öl- oder Gasheizungen nicht gefördert werden.
Aktuell übernimmt der Staat beim Umstieg auf eine Heizung, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt, 30 bis 70 Prozent der Investitionskosten. Zudem gibt es Kreditangebote mit niedrigen Zinsen.
Content-Partnerschaft
Dieser Artikel entstand in einer Content-Partnerschaft mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Mieterschutz
Derzeit dürfen bei der Heizungsmodernisierung maximal zehn Prozent der Kosten auf die Miete umgelegt werden. Gleichzeitig gilt ein Deckel von 50 Cent pro Quadratmeter. Bei Wärmepumpen muss zudem eine gewisse Effizienz erreicht werden, um die Kosten weitergeben zu können. Im Koalitionspapier heißt es nun lediglich: „Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen.“ Wie diese Regelung aussehen könnte, bleibt auch auf Nachfrage bei den beteiligten Koalitionspolitikern offen. Sozialverbände warnen bereits, dass Vermieter verstärkt auf Gasheizungen setzen könnten - diese sind in der Anschaffung oft günstiger als zum Beispiel Wärmepumpen, können aber höhere Heizkosten für die Mieterinnen und Mieter bedeuten.
Klimaschutz
„Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten“, heißt es im Eckpunktepapier. Wie genau diese im Gebäudesektor erreicht werden sollen, wo die Heizungstechnologie eine zentrale Rolle spielt, wird nicht adressiert. Umweltverbände weisen darauf hin, dass unklar ist, wie die Quoten an „grünem“ Öl und Gas erfüllt werden sollen. Die Produktion solcher Stoffe, die bereits für andere Zwecke in der Industrie gebraucht werden, müsste stark ausgeweitet werden.
Der Gebäudebereich ist zusammen mit dem Verkehr ohnehin das Sorgenkind der Klimapolitik und weit von den für 2030 gesetzten Zielen der Treibhausgasminderung entfernt. Eine Evaluierung des neuen Gesetzes mit Blick auf den Klimaschutz sieht das Eckpunktepapier für 2030 vor - also nach der nächsten Bundestagswahl und nur 15 Jahre vor dem Jahr, in dem Deutschland klimaneutral sein will. (Von Christina Neuhaus)