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Gesundheit

Rentenlücke droht: 30-Stunden-Regel bei Pflege von Angehörigen kann Sie Rentenpunkte kosten

Sandra Sporer
03/03/2026 14:17:00

Gericht kam zu klarem Urteil

Angehörige zu pflegen, sollte nicht zu einer schlechten Rente führen. Ein Urteil macht aber genau das wahrscheinlicher. Was Betroffene jetzt tun sollten.

München – Wer einen Angehörigen pflegt, leistet täglich Schwerstarbeit – oft auf Kosten der eigenen Karriere. Damit die spätere Rente nicht darunter leidet, können Pflegende unter bestimmten Bedingungen für die geleistete Pflege-Arbeit Rentenpunkte sammeln. Doch ein aktuelles Gerichtsurteil macht vielen Betroffenen nun einen Strich durch die Rechnung: Die 30-Stunden-Grenze bei der Erwerbstätigkeit wird strenger ausgelegt, als vielen Menschen bewusst sein dürfte.

Ein Gerichtsurteil hat weitreichende Folgen für pflegende Angehörige. (Symbolbild)

Um Rentenpunkte zugesprochen zu bekommen, dürfen pflegende Angehörige nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf ihrer Website informiert. Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) ist hierbei jedoch nicht die tatsächlich geleistete Arbeit maßgeblich, sondern die im Arbeitsvertrag festgeschriebene Wochenarbeitszeit.

Vater klagt gegen Pflegekasse, weil Pflegezeiten nicht auf Rente angerechnet wurden

In dem verhandelten Fall hatte ein Vater, der seinen Sohn mit Pflegegrad zwei zu Hause pflegte, geklagt, weil die Pflegekasse die Pflegezeiten nicht an die Rentenversicherung meldete. Dabei erfüllte der Familienvater nach seinem Verständnis alle Kriterien für eine Anrechnung auf die Rente. Diese lauten:

Der Mann pflegte seinen Sohn rund 28 Stunden pro Woche und hatte gleichzeitig einen Arbeitsvertrag über 30 Wochenstunden, berichtet rentenbescheid24.de. Ab April 2022 erhielt der Vater fast 17 Monate lang Krankengeld – arbeitete in dieser Zeit also nicht. Dem Urteil des LSG zufolge ist jedoch nicht die reelle Arbeitszeit, sondern die im Arbeitsvertrag festgelegte ausschlaggebend. Der pflegende Vater erhielt auf Basis seines Arbeitsvertrags Krankengeld und war somit weiter erwerbstätig versichert.

Urteil zu Arbeit während Pflege von Angehörigen hat weitreichende Folgen für die Renten Betroffener

Das Urteil betrifft jedoch nicht nur den Kläger selbst, sondern hat auch Auswirkungen auf zahlreiche Pflegende. Denn: Vertraglich vereinbarte Arbeitszeiten lassen sich häufig nicht kurzfristig und problemlos ändern. Betroffene laufen somit Gefahr, dass eine empfindliche Rentenlücke entsteht. Dabei sollte genau das eigentlich nicht passieren.

Die Pflegeversicherung zahlt für pflegende Angehörige nach den oben genannten Kriterien Rentenversicherungsbeiträge. Deren Höhe hängt dabei vom Pflegegrad der zu pflegenden Person ab. Monatlich zahlt die Pflegekasse laut Bundesgesundheitsministerium Beiträge zwischen 131,65 und 696,57 Euro. Bei einem Jahr Pflegetätigkeit kann so ein monatlicher Rentenanspruch zwischen 6,61 und 34,99 Euro erworben werden.

Gefahr von Rentenlücke: Experte erklärt, was pflegende Angehörige jetzt tun sollten

Vor allem für Personen mit geringem Einkommen ist eine entstandene Rentenbeitragslücke nachträglich schwer wieder auszugleichen. Es gibt jedoch einige Dinge, die Betroffene tun können, um das zu verhindern. Der Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel rät pflegenden Angehörigen bei rentenbescheid24.de dazu, zuallererst mit ihrem Arbeitgeber über eine offizielle Reduzierung der Wochenstunden zu sprechen. Ist hier eine kulante Lösung möglich, ist das Problem so am schnellsten aus der Welt geschafft.

Wichtig ist auch die rechtzeitige Anmeldung der Pflege bei der Pflegekasse. Nur wenn der entsprechende Fragebogen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson ausgefüllt wird, werden Rentenbeiträge gezahlt, informiert das Portal buerger-geld.org. Rechtsanwalt Knöppel rät zudem, zeitnah zu prüfen, ob die Pflegekasse Ihre Zeiten an die Rentenversicherung gemeldet hat. Auch solle proaktiv und offen mit allen Stellen – Pflegekasse, Arbeitgeber und Rentenversicherung – gesprochen werden.

Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Deutsche Rentenversicherung, die Pflegekassen oder auch unabhängige Beratungsstellen können dabei helfen, die individuelle Situation zu bewerten und optimale Lösungen zu finden. (Quellen: Deutsche Rentenversicherung, rentenbescheid24.de, Bundesgesundheitsministerium, buerger-geld.org) (sp)

Artikel von Hallo München