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Zuhause

Heizhammer im Hasenbergl: Kriegen Mieter Geld zurück?

Julian Limmer
14/09/2026 16:30:00

Münchner Wohnen

Ein Heizkörper in der betroffenen Wohnanlage.

Mieter der Münchner Wohnen im Hasenbergl zahlten unverschuldet zu hohe Heizkosten. Der Stadtrat will nun entscheiden, ob die Betroffenen nun noch einmal Geld zurückbekommen.

München – Zunächst mussten sie zu viel nachzahlen, dann lange auf eine Entschädigung warten: Mieter der Münchner Wohnen im Hasenbergl erhielten in den Jahren 2022 bis 2024 auffällig hohe Nebenkostenabrechnungen – mit Nachzahlungen von teils mehreren Tausend Euro (tz berichtete). Betroffen waren 338 Haushalte in der Winterstein- und Fortnerstraße. Als die Mieter an die Öffentlichkeit gingen, schob die städtische Gesellschaft die hohen Nachzahlungen zunächst auf das Heizverhalten. Später stellte sich heraus: Das veraltete Einrohr-Heizsystem sorgte zusammen mit einer neuen Dämmung für Heizverluste. Die Münchner Wohnen räumte den Fehler ein.

Eine Erstattung erfolgte bereits: Weitere Rechtsansprüche haben die Mieter nicht

Der Planungsausschuss wird nun am Mittwoch in einer nicht öffentlichen Sitzung über eine weitere Entschädigung für die betroffenen Mieter entscheiden. In der Vorlage, die der tz vorliegt, heißt es: Die Münchner Wohnen habe für das Jahr 2024 bereits Erstattungen geleistet, zu denen sie verpflichtet gewesen sei. Weitere Rechtsansprüche der Mieter bestünden demnach nicht. Gleichzeitig sei davon auszugehen, dass die Mieter auch in den Jahren 2022 und 2023 durch das Einrohrsystem unverschuldet zu viel zahlen mussten. Das Planungsreferat schlägt deshalb vor, den Bewohnern aus Kulanz auch für diese Jahre Geld zu erstatten – in Höhe von 15 Prozent der Heizkosten.

Die Stadtratsfraktion Die Linke und Die PARTEI hatte zuvor eine Erstattung von 30 Prozent gefordert. Die Fraktion schrieb, dass Bewohner durch Nachzahlungen von teils mehr als 10 000 Euro an den Rand ihrer Existenz gebracht worden seien. Weil sie unverschuldet Mehrkosten hätten tragen müssen, solle der Anteil des Energieverbrauchs abgezogen werden, der über dem eines vergleichbaren Wohnblocks liegt. Das entspräche einem Wert von 30 Prozent.

Laut der Beschlussvorlage entspräche eine Erstattung von 15 Prozent jedoch der Heizkostenverordnung und sei daher „sachgerecht“.

Artikel von Hallo München