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Neues EU-Gesetz: Gravierende Änderung betrifft Bargeld-Abhebung im Supermarkt

Fabian Hartmann
27/11/2025 17:18:00

Vorteile für Verbraucher

Bargeld-Abhebungen in Supermärkten sollen künftig unkomplizierter werden. Grundlage ist ein EU-Gesetzespaket, das noch weitere Vorteile für Verbraucher bringt.

Straßburg – Wer kennt es nicht: An der Supermarktkasse fällt einem plötzlich auf, dass ein wenig Bargeld im Portemonnaie keine schlechte Idee wäre – aber die nächste Bank ist nicht in Reichweite. Doch glücklicherweise lässt sich Bargeld inzwischen ja auch beim Einkauf per Kartenzahlung abheben. Jene Option soll Verbrauchern künftig noch problemloser zur Verfügung stehen. Darauf haben sich Vertreter des EU-Parlaments nun verständigt.

Bargeld an der Supermarkt-Kasse.

EU plant, Bargeldabhebungen an Supermarktkassen zu vereinfachen – Auszahlung auch ohne Einkauf

Künftig sollen Verbraucher an den Kassen von Supermärkten bis zu 150 Euro abheben können, ohne dass ein Einkauf in der jeweiligen Filiale notwendig ist. Diese Entscheidung trafen Vertreter des Europaparlaments und der 27 EU-Mitgliedsstaaten am Donnerstag, wie unter anderem die dpa berichtet. Die neue Regelung, die Teil eines umfassenden Gesetzespakets ist, zielt darauf ab, insbesondere Menschen in ländlichen Gebieten mit geringer Bankendichte zu entlasten.

Bisher konnten Kunden bis zu 200 Euro an der Kasse abheben, vorausgesetzt, sie hatten zuvor einen Einkauf getätigt und diesen mit ihrer Bankkarte bezahlt. Das Gesetzespaket muss jedoch noch formell vom Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Staaten genehmigt werden.

Mehr Transparenz auch auf Kontoauszügen und bei Abhebungen im EU-Ausland

Neben der Vereinfachung von Bargeldabhebungen in Supermärkten beinhaltet das Gesetzespaket auch eine Maßnahme, die Reisenden im Ausland mehr Transparenz bei Abhebungen bieten soll, wie die afp berichtet. Geldautomaten innerhalb der EU sollen Bankkunden verpflichtend über mögliche Gebühren bei Bargeldabhebungen informieren. Zudem soll bei Abhebungen in einer anderen Währung als dem Euro der aktuelle Wechselkurs angezeigt werden.

Darüber hinaus enthält das Gesetzespaket auf EU-Ebene eine weitere Neuerung, die den Verbrauchern zugutekommt. Diese soll die Transparenz von Zahlungsdaten auf Kontoauszügen erhöhen. Die EU möchte Händler verpflichten, den tatsächlichen Namen des Geschäfts auf Kontoauszügen anzugeben. Bisher erscheinen dort oft zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister, die lediglich die Kartenzahlung für das jeweilige Geschäft abwickeln. (Quellen: dpa, afp) (fh)

Artikel von Come On