Tipps & Regeln im Garten
Ab dem 1. März gelten strikte Regeln für den Heckenschnitt – und sogar bei der Schneckenbekämpfung versteckt sich ein enormes Bußgeld-Risiko.
Utting am Ammersee – Mit den ersten warmen Tagen beginnt die Gartensaison. Doch zwischen Heckenschere, Rasenmäher und Schneckenbekämpfung gelten klare Vorschriften. Wer sie ignoriert, riskiert empfindliche Bußgelder.
Bundesweit regeln das Bundesnaturschutzgesetz und die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung viele Details. In Bayern – und besonders in München – gelten teils noch strengere Vorgaben. In schweren Fällen sind Strafen von bis zu 65.000 EUR möglich.
Heckenschnitt: Ab März gelten klare Grenzen
Radikale Rückschnitte an Hecken, lebenden Zäunen und Gebüschen sind vom 1. März bis 30. September verboten. Grundlage ist § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. In dieser Zeit sollen brütende Vögel und andere Tiere geschützt werden. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, sofern keine Nester beeinträchtigt werden.
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Je nach Bundesland liegt der Rahmen zwischen 50 EUR und 15.000 EUR. In Mecklenburg-Vorpommern sind theoretisch sogar bis zu 100.000 EUR möglich.
Auch das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes ist während der Brutzeit stark eingeschränkt. Ohne Genehmigung drohen – abhängig von Baumart, Stammumfang und Bundesland – Bußgelder von 50 bis 50.000 EUR.
Sonderregeln in München
In der bayerischen Landeshauptstadt gilt eine verschärfte Baumschutzverordnung. Geschützt sind alle Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen reicht es, wenn einer der Stämme 30 Zentimeter Umfang erreicht.
Ohne Genehmigung des Referats für Klima- und Umweltschutz dürfen diese Bäume weder gefällt noch wesentlich verändert werden. Ein zu starker Kronenrückschnitt gilt bereits als Verstoß. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 EUR betragen.
Rasenmähen: Lärmschutz ernst nehmen
Zu häufiges Mähen oder zu starkes Kürzen des Rasens schadet der Artenvielfalt. Höherer Bewuchs bietet Insekten wie Bienen und Schmetterlingen Lebensraum.
Rechtlich relevant sind primär die Ruhezeiten. Bundesweit dürfen Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden. Werktags gilt in der Regel ein Verbot zwischen 20:00 und 07:00 Uhr. Besonders laute Geräte wie Laubbläser unterliegen oft zusätzlichen Einschränkungen.
Das Missachten kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 EUR geahndet werden.
Strenge Zeiten in München
München geht über die bundesweiten Regeln hinaus. Ruhestörende Gartenarbeiten sind werktags nur erlaubt von:
- 08:00 bis 12:00 Uhr
- 15:00 bis 18:00 Uhr
Zwischen 12:00 und 15:00 Uhr gilt eine strikte Mittagsruhe, ab 18:00 Uhr eine Abendruhe. Sonntags ist Rasenmähen komplett untersagt. Verstöße können Bußgelder bis zu 5.000 EUR nach sich ziehen.
Schnecken und Artenschutz: Bis zu 65.000 Euro möglich
Nicht jede Schnecke im Beet darf bekämpft werden. Die Weinbergschnecke (Helix pomatia) steht unter besonderem Schutz der Bundesartenschutzverordnung. Auch die Gefleckte Weinbergschnecke sowie die Nordische Purpurschnecke – letztere kommt nur in der Nordsee vor – sind geschützt.
In Nordrhein-Westfalen drohen bei Verstößen bis zu 50.000 EUR, in Brandenburg sogar bis zu 65.000 EUR. In Rheinland-Pfalz liegt der Rahmen bei bis zu 5.000 EUR.
Bayern ahndet das absichtliche Töten einer Weinbergschnecke theoretisch ebenfalls mit bis zu 50.000 EUR. In privaten Gärten werden häufig zunächst Verwarnungen ausgesprochen, doch der gesetzliche Rahmen ist hoch.
Auch das eigenmächtige Zerstören von Nestern geschützter Wildbienen oder Wespen ist verboten.
Nicht alle Schnecken sind schädlich. Gehäuseschnecken verwerten abgestorbenes Pflanzenmaterial. Der Tigerschnegel frisst sogar andere Nacktschnecken und unterstützt so das ökologische Gleichgewicht.
Bußgeld-Tabelle: Überblick der möglichen Strafen
| Verstoß | Bußgeld-Rahmen (min. – max.) | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Hecken-Rückschnitt (1.3. – 30.9.) | 50 € bis 15.000 € | In Mecklenburg-Vorpommern theoretisch bis zu 100.000 €. |
| Baum fällen (ohne Genehmigung) | 50 € bis 50.000 € | Je nach Bundesland, Stammumfang und Baumart. |
| Rasenmähen am Sonntag | bis zu 50.000 € | Gilt auch für Feiertage; Elektromäher oft toleriert, Benzinmäher streng verboten. |
| Artenschutz-Verstoß | bis zu 65.000 € | Höchstsatz gilt z.B. in Brandenburg für streng geschützte Arten. |
| Illegale Entsorgung | 10 € bis 2.500 € | Variiert stark nach Menge (Eimer vs. Anhängerladung). |
Die konkrete Höhe hängt vom jeweiligen Bundesland und der kommunalen Satzung ab. Höchststrafen werden meist nur bei vorsätzlichem oder besonders schwerem Verstoß verhängt.
Auch in bekannten Urlaubsländern drohen teils skurrile Bußgelder. Erfahren Sie in dem ausführlichen Ratgeber „Bußgelder im Urlaub: Diese Regeln sollten Sie kennen“ von biallo.de, wie Sie diese vermeiden können.
Gartenarbeit mit Verantwortung
Tierfreundliche Methoden helfen, Konflikte zu vermeiden. Igel, Vögel oder Laufenten regulieren Schneckenbestände auf natürliche Weise. Schneckenkrägen, Kupferband oder Kaffeesatz gelten als Alternativen zu chemischen Mitteln. Das Einsammeln und Umsetzen der Tiere ist ebenfalls möglich.
Ein bewusster Umgang mit Natur, Lärm und Artenschutz schützt nicht nur Tiere und Pflanzen, sondern auch vor finanziellen Risiken – besonders in Bayern und München, wo die Regeln teilweise strenger sind als im restlichen Bundesgebiet.
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