Das Vorranggebiet „GF 04“ im Wittinger Stadtgebiet soll direkt an der geplanten A39 liegen – auf beiden Seiten. Die Auslegung läuft.
Darrigsdorf/Wollerstorf – Mit seinem „Windprogramm 2026“ schafft der Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) die Planungsgrundlage für weitere Windräder in seinem Zuständigkeitsbereich – auch im Isenhagener Land. Während es mitunter um eine Vergrößerung bestehender Windparks geht, sollen mancherorts auch völlig neue Standorte hinzukommen. Einer von ihnen könnte das Vorranggebiet „GIF 04“ sein, das zwischen Darrigsdorf und dem Elbe-Seitenkanal liegt.
Die Betonung liegt dabei auf „könnte“, denn beschlossene Sache ist das neue Windkraft-Konzept des RGB noch nicht. Seit dem 20. August – und noch bis zum 1. Oktober – läuft mit der 2. Auslegung ein öffentliches Beteiligungsverfahren, bei dem sich jeder ein Bild von den Plänen machen und Stellungnahmen abgeben kann. Zusammen mit den Reaktionen der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Energieversorger, Bundeswehr, ...) werden diese ausgewertet und – bei begründeten Anregungen oder Bedenken – im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. Für jeden Windenergie-Standort gibt es ein sogenanntes Gebietsblatt.
Das Vorranggebiet GF 04 liegt nördlich der B244 bei Mannhagen. Laut RGB wird zu Darrigsdorf und Wollerstorf ein Abstand von 1000 Metern eingehalten, ebensoweit ist es bis Wentorf und Alt-Isenhagen. Zu Wohnbebauung im Außenbereich – also Einzelgehöfte bei Mannhagen und Darrigsdorf – betrage die Entfernung mindestens 600 Meter. Die insgesamt 48,4 Hektar des geplanten Gebietes verteilen sich auf zwei Teilflächen.
Die Planer des RGB stellen in dem dreiseitigen Gebietsblatt für GF 04 die voraussichtlichen Auswirkungen auf verschiedene Schutzgüter wie „Mensch/menschliche Gesundheit“, „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ oder „Landschaft“ dar. Von Auswirkungen wie „periodischen Schattenwurf“ und „Lärmbelastung von geringer Intensität“ sei auszugehen, insgesamt werde die Umweltauswirkung in dieser Hinsicht als „gering erheblich“ bewertet. Für einen mehr als 3,5 Kilometer entfernt brütenden Seeadler werden keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet, für einen mehr als 2,7 Kilometer entfernt beheimateten Rotmilan ebenfalls nicht.
Fazit der RGB-Planer: „Das Gesamtausmaß voraussichtlich erheblicher Umweltauswirkungen ist als mäßig einzuschätzen.“ Darum sei es „aus Umweltsicht für eine Festlegung geeignet“. Mit Blick auf die mögliche Geräuschkulisse durch den Windpark erwähnt das Datenblatt die „umfangreiche akustische Vorbelastung“ durch die B244, die durch einige der Anrainer-Orte verläuft. Keine Nennung erfährt dabei die Planung für die A39, die westlich von Darrigsdorf quasi zu Füßen der neuen Windräder verlaufen würde, und deren Trasse offenbar die beiden Teilgebiete trennt.
Wie viele Anlagen am Ende in dem Vorranggebiet stehen könnten, und wie hoch sie werden, das sind Fragen, die nicht Teil des aktuellen Planungsverfahrens sind, sondern später im Zuge der Baugenehmigung geklärt werden.
Wer im Rahmen der 2. Auslagung eine Stellungnahme abgeben will, findet die Planunterlagen sowie eine Registrierungsmaske unter: www.beteiligung-regionalplan.de/
rv-braunschweig-wind2/. Unter den Planungsdokumenten sind bei Punkt 6 die Gebietsblätter hinterlegt, neben GF 04 auch für alle anderen Vorranggebiete im Isenhagener Land, die Teil des Windprogramms 2026 sind. Die erste Auslegung hatte 1600 Stellungnahmen mit 6500 Einzelhinweisen erbracht, die zu Abwägungen und Anpassungen geführt haben, die in die nun vorliegenden Entwürfe für die einzelnen Standorte eingeflossen sind.