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Wirtschaft

Paare aufgepasst: Mit diesen Steuer-Regeln bleibt mehr Netto vom Brutto

Leon Kaiser
02/12/2025 17:12:00

So kriegt das Finanzamt weniger

Ehepaare können bei der Steuer ordentlich sparen. Aber schon die Wahl der Steuerklasse hinterlässt bei vielen Fragezeichen. Das müssen Paare bei der Steuer beachten.

Kassel – Schon bald nach der Hochzeit wartet der schönsten Momente einer Ehe auf frisch Vermählte: die erste gemeinsame Steuererklärung. Schnell kommt der Ausspruch: „Schatz, ich will nicht mehr so viel ans Finanzamt zahlen“. Begriffe fliegen durch den Raum. „Steuerklasse 3“, sagt er. Sie: „4 und 4“. Im Fernsehen spricht jemand von Ehegattensplitting. Verzweiflung im Dschungel des deutschen Steuerrechts. Hier der Guide für frisch Verheiratete.

Um sich durch den Dschungel zu schlagen, braucht man gute Ausrüstung, ohne Stiefel und Machete, fällt man sonst schnell einer Schlange oder anderem Getier zum Opfer. Machete und Stiefel des deutschen Steuer-Dschungels sind die Steuerklassen. Sie entscheiden darüber, ob man monatlich von einer Steuerschlange gebissen oder nur ein bisschen angeknabbert wird. Aber Achtung: Es gibt verschiedene Macheten und jeder muss die richtige für sich finden.

Welche Steuerklasse lohnt sich am meisten für Ehepaare?

Grundsätzlich gibt es zwei Modelle: Beide Partner nehmen die Steuerklasse 4 oder einer lässt sich mit Steuerklasse 3 und der andere mit 5 beim Finanzamt melden. Je nach Situation kann sich beides lohnen. Heiratet ein Paar, trägt das Finanzamt beide Partner mit der Steuerklasse 4 ein. Diese Steuerklasse ist im Prinzip identisch mit der Steuerklasse 1 und unterscheidet sich nur in kleinen Details. Beide Partner bezahlen dabei Steuern auf Einkommen, die über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro liegen. Das Steuermodell „4 und 4“ lohnt sich besonders für Verheiratete mit ähnlich hohe Einkommen.

Nach der Hochzeit beginnt der Ernst: Paare müssen sich Gedanken über ihre erste gemeinsame Steuererklärung machen (Symbolbild)

In vielen Ehen verdient ein Partner mehr als der andere. In diesen Fällen lohnt es sich, über die Steuerklassen 3 und 5 nachzudenken. Dabei wählt der Partner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse 3 und bekommt dadurch einen doppelten Grundfreibetrag. Der Partner mit dem geringeren Einkommen verzichtet dafür auf seinen Grundfreibetrag in der Steuerklasse 5. Der Effekt: Auf das kleinere Einkommen fallen deutlich mehr Steuern an, der Besserverdiener spart aber dafür. Je größer der Unterschied zwischen den Gehältern beider Partner ist, desto mehr lohnt sich dieses Modell.

Für wen lohnt sich das Ehegattensplitting?

Um die Verwirrung perfekt zu machen: Die Steuerklassen haben im Grunde nichts mit der Steuerlast zu tun. Sie legen nur fest, wie viel Steuern man vom monatlichen Gehalt vorausbezahlt. Die Höhe der Steuern, die ein Paar bezahlen muss, legt das Finanzamt bei der Steuererklärung fest und hier kommt das Ehegattensplitting ins Spiel.

Das Splitting ist die Methode, mit dem das Finanzamt die Steuerlast eines Ehepaars berechnet. Das funktioniert so: Das Finanzamt berechnet das Gesamteinkommen eines Ehepaars und nimmt dann an, dass jeder Partner jeweils die Hälfte dazu beiträgt. Dann berechnet es auf diese Hälften jeweils die Einkommenssteuer und addiert beides zusammen. Der Betrag, der dabei herauskommt, ist die Jahressteuer des Paares.

Theoretisch können Eheleute ihr Einkommen auch einzeln versteuern, in der Regel lohnt sich das aber nicht. Der ungünstigste Fall ist, dass beide Partner gleich viel verdienen. Dann bringt das Splitting nichts, hat aber auch keinen negativen Effekt. Im steuerlichen Optimalfall geht nur einer der beiden Partner arbeiten und der andere nicht. Dann spart man mit dem Splitting am meisten. (Quellen: eigene Recherche) (Leon Kaiser)

Artikel von 24rhein